Anleinpflicht für Hunde – Verunreinigung durch Hundekot
In letzter Zeit erreichen mich wieder einmal vermehrt Beschwerden; besonders beklagt wird sich über freilaufende Hunde und Verunreinigungen durch Hundekot in der Ortslage.
Damit einher gehen Verunreinigungen durch die Hinterlassenschaften der lieben Vierbeiner, die mich veranlassen, das Merkblatt für Hundehalter an dieser Stelle nochmals in Erinnerung zu rufen.
Darin steht u.a.: „Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde angeleint zu führen. Die Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen und Straßen, insbesondere Gehwegflächen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer unverzüglich verpflichtet“.
Da Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, bitte ich um Beachtung dieser Hinweise.
Bei dem Foto handelt es sich um den Bürgersteig in der Mühlbachstr., den die Schul- und Kindergartenkinder täglich nutzen.
Detlef Paul
Ortsbürgermeister
Bild zur Meldung: Hundekot auf dem Bürgersteig der Mühlbachstraße