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Haushalt und Steuern

06. 01. 2025

Der Ortsgemeinderat Singhofen hatte sich zum Jahreswechsel in den Sitzungen vom 16.12.2024 und 6.1.2025 mit zwei wichtigen Themen zu beschäftigen.

 

Der Haushalt für das Jahr 2025 wurde verabschiedet. Hier sind im Wesentlichen die folgenden Investitionen zu erwähnen. Mit dem größten Anteil schlägt das geplante Ärzte- und Apothekerhaus mit 2.000.000 Euro zu Buche, davon 875.000 im Jahr 2026. Der Bauantrag für die Maßnahme wurde inzwischen gestellt, eine abschließende Kostenaufstellung liegt aber noch nicht vor.

Eine Erneuerung der der Mess- und Regeltechnik sowie Wasserhygiene des Schwimmbades ist unumgänglich, da die Wasserqualität sonst nicht mehr den Anforderungen des Gesundheitsamtes entspricht. Es wurden Kosten in Höhe von 105.000 dafür veranschlagt.

In die Kanalsanierung der Gemeindestraßen werden 96.000 Euro sowie in die Enderschließung „Keltenring“ 290.000 Euro investiert. Es wird zu gegebener Zeit eine Anwohnerversammlung stattfinden.

 

Leider mussten auch unangenehme Entscheidungen getroffen werden, bei denen Mitgliedern des Ortsgemeinderates die Hände gebunden sind. Es geht um Steueranpassungen der Grundsteuer B, der Hebesatz musste von 485% auf 525% erhöht werden. 

 

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 die gesetzliche Regelung zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die bisherige jahrzehntelang unveränderte Fortschreibung der Einheitswerte für Grundstücke und die unterschiedlichen Bewertungsverfahren der verschiedenen Bundesländer war nicht mehr für die Berechnung der Grundsteuer zulässig. Die bestehenden Regelungen durften nur noch bis zum 31.12.2024 angewendet werden.

Daher mussten alle Grundstückseigentümer im Laufe des Jahres 2023 eine Grundsteuererklärung auf den neuen Bewertungsstichtag 01.01.2022 abgeben.
Wesentliche Faktoren für die Neubewertung sind der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, Grundstücksart, das Alter des Gebäudes sowie die Nettokaltmieten.  Zentrales Ziel der Reform ist eine stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientierte Grundsteuerbelastung.

Die darauf basierenden neuen Steuermessbeträge wurden von den Finanzämtern ermittelt und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Neufestsetzung sind die Steuermessbeträge der Grundstücke der Ortsgemeinde Singhofen insgesamt gesunken. Da sich das Grundsteueraufkommen der Gemeinden aber nicht ändern darf, musste der Hebesatz der Grundsteuer B entsprechend angepasst werden, die erforderliche Höhe wurde rechnerisch ermittelt. 

Bis zum 01.06.2025 könnten noch Änderungen vorgenommen werden, falls sich die Gesamtsumme der festgesetzten Steuermessbeträge noch ändert. 

Unverändert blieben die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 345% und für die Gewerbesteuer mit 380%.

 

 

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Ortsgemeinde Singhofen

Detlef Paul
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